Zum 31.12.2018 verjähren die Ansprüche der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugbesitzer. Von diesem Betrug sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren verschiedenster Hersteller betroffen. Ob auch Ihr Fahrzeug zu den ca. 10 Millionen PKW zählt, welche mit dem betroffenen Motor ausgestattet wurden, können Sie auf unserer Homepage überprüfen!

Nach aktuellem Kenntnisstand sind folgende Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen:
Volkswagen: Touareg, Polo, Golf VI, Tiguan I, Caddy, u.a.
Audi: A3, A4, Q5, Q7, u.a.
Škoda: Fabia II, Rapid, Roomster, u.a.
Seat: Noch nicht von Seat bekannt gegeben
Porsche: Cayenne, Macan, u.a.
Daimler: A-Klasse, C 220d, S 300, Vito, u.a.

Aufgrund aktueller Urteile sind die Erfolgschancen zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche enorm hoch – Sie müssen den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nicht akzeptieren! Sie gehen kein Risiko bei einer Klage ein, denn wir kümmern uns um die Kostenübernahme. Bis zum 31.12.2018 zum Beispiel über Ihre Rechtschutzversicherung oder eine Prozesskostenfinanzierung unseres Kooperationspartners B&K.

Lassen Sie Ihre Ansprüche auf eine Schadenersatzzahlung nicht verjähren. Unsere Beispielrechnung (siehe unten) zeigt, was Sie in Ihrem Fall erwarten können – wir helfen Ihnen, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche

Prüfen Sie in zwei einfachen Schritten, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben!

Wählen Sie bitte Ihr Fahrzeug-Modell:


Über welche Motorisierung verfügt Ihr Auto?

In welchem Jahr haben Sie das Fahrzeug erworben?


Wie haben Sie den Fahrzeugkauf finanziert?


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Schützen Sie sich vor Motorschäden durch Software-Updates!

Experten warnen vor Motorschäden, welche das Software-Update verursacht. Der Motor soll verrußen, haften wollen die Hersteller für die Folgeschäden jedoch nicht.

Schützen Sie sich vor Fahrverboten!


Deutschlandweit gilt bereits in mehr als 60 Städten ein Dieselfahrverbot. Trennen Sie sich von Ihrem alten Diesel und genießen Sie die freie Fahrt.

Schützen Sie sich vor drastischen Wertverlusten!

Dieselfahrzeuge verlieren auf dem Gebrauchtwagen-Markt fast täglich an Wert. Bereits jetzt müssen Sie mit einem Verlust von mindestens 20% des Verkaufserlöses rechnen.

Schützen Sie sich vor Prozesskosten


Es gibt eine ganze Reihe verbraucherfreundlicher Urteile, dennoch möchten wir Ihnen auch ohne Rechtsschutzversicherung das Prozesskostenrisiko ersparen. Deshalb gibt es die Möglichkeit einen Prozessfinanzierungsvertrag mit unserem Kooperationspartner B&K abzuschließen, damit Ihre Ansprüche risikofrei* durchgesetzt werden können.

Haben Sie Ihr Auto durch einen Autokredit finanziert?

Dann profitieren Sie von dem Widerrufsjoker!

In vielen Autokrediten ist die gesetzliche Widerrufsinformation falsch, so dass Autokäufer noch nach Jahren den Vertrag rückabwickeln können („Widerrufsjoker“).

Mit dem Widerrufsjoker haben Sie eine gute Möglichkeit das Auto loszuwerden. Das gilt nicht nur für VW-Fahrer, sondern für alle finanzierten Diesel und Benziner.

Sie widerrufen den Kreditvertrag, danach wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und Sie geben das Fahrzeug der Bank zurück, die Bank muss Ihnen daraufhin Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.

Erfolgversprechend ist insbesondere die Prüfung von Verträgen ab dem 11. Juni 2010 und ab dem 13. Juni 2014!

Auch hier haben schon einige Landgerichte zugunsten der Verbraucher entschieden!

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Unser renommiertes Anwaltsteam am Münsteraner Prinzipalmarkt setzt sich gerne mit vereinten Kräften für Sie und Ihr Recht ein. Wehren Sie sich gegen den Dieselbetrug mit einem starken Team an Ihrer Seite. Vor Ort, für Sie und risikofrei.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Lausanne (CHE) promovierte Klaus Lubitz 1975 im Gesellschaftsrecht und erwarb darüber hinaus Kenntnisse im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge, sowie im Bereich von Banken-, Kapitalanlagen- und Darlehensrecht. Er ist gemeinnütziges Mitglied im Verein zur Förderung des Bank- und Kaptilamarktrechts.

Dr. Klaus Lubitz setzt sich bereits seit Jahren für die Unterstützung privater Kapitalanleger ein, die sich von ihren Anlagenberatern und Banken schlecht beraten fühlen. Darüber hinaus war der fünffache Familienvater als ehrenamtlicher Richter am Sozialamt in Osnabrück tätig. Als Mitglied im Deutschen Anwalt Verein (DAV) sowie in der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V. setzt Dr. Lubitz sich für die Förderung von wissenschaftlichem und praktischem Austausch zwischen den Mitgliedern ein.